MTA 1.1 - Nutzung von Streams - GEMA, GVL, Recht?

  • Viele von euch schwärmen bereits über die neue großartige Funktion von MTA 1.1:

    Einbinden von Webradio-Streams

    Eindrücke von Usern: "Super, darauf haben wir nur gewartet", "Ich wollte eigentlich schon einen Großteil der Sounds per Stream einbinden", und und und.

    Natürlich, Streameinbindung ist eine super Sache, sie erspart das Hochladen von Musikstücken (gemafrei natürlich) und das nervige Downloaden der User.

    Nur wie jede Medaille hat auch diese ihre Kehrseite, denn was ist die rechtliche Grundlage für die Nutzung eines fremden Streams? Soviel ich weiß darf man in der Regel keinen Player eines Webradios einfach so in seine eigene HP setzen. Große, populäre Radios wie Technobase.fm etc. würden gar nicht auf die Anfrage eines kleinen MTA-Servers eingehen, dessen Stream einbinden zu dürfen und auch wenn - ist das rechtens?

    Denn wie kann man nun unterscheiden ob das GEMA-Musikstück auf dem Server hochgeladen wurde oder einfach per Stream abgespielt wird? Schwierige Sache das und ich kein Jurist bin wende ich mich einfach mal mit dieser Frage an euch.

    Wie denkt ihr darüber?

    lg

    [PLATZHALTER]
    Zu vermieten!

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