Nein denke mal nicht .. da er ja keine unmengen von Geld verdient hatt damit .. glaube ab einen gewissen Jährlichen Betrag bruacht man einen aber der fängt bei über 1000 euro an..
Also das stimmt so nicht. Ab 24.500 € Gewinn pro Jahr wird eine Gewerbesteuer fällig. Eine Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) von 19%, seltener auch 7% pro Ware muss in JEDEM Fall abgeführt werden. Das ist schon der erste Punkt durch den ReWrite teuer abgemahnt oder strafrechtlich (Steuerhinterziehung) verfolgt werden kann. Beides ist mit hohen Kosten verbunden und kann im schlimmsten Fall auch mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden.
Hinzu kommt, dass ReWrite ein unangemeldetes Gewerbe betrieben hat und gegenüber seinen Kunden weder über das Widerrufs- oder Rückgaberecht, noch seinen richtigen Namen und Adresse erwähnt hat. Beides wird vom Gesetzgeber verlangt. Zack, schon hat er das nächste wettbewerbsrechtliche Abmahnverfahren am Hals.
Aus mir sicheren Quellen ist mir bekannt, dass mehr als 20 Linzenzen verkauft wurden und somit über 1.000 € an Gewinn erwirtschaftet wurde. Wer mir jetzt sagt: "Ach das ist doch nur Privatverkauft! " Kann sich mal warm anziehen. Es gab in den letzten Jahren mehrere hundert Urteile zu Verkäufern auf eBay (teilweise auch vom Bundesgerichtshof). Dabei wurden Verkäufer, die nach Meinung eines Laien ohne Zweifel Privatverkäufer wären, als gewerbliche Händler eingestuft und mussten die vollen Konsquenzen dafür tragen. Bei einer solchen Verkaufsmenge muss ReWrite schon einen guten Anwalt haben, um da noch was rauszuholen.
Quellen: Wikipedia, 123recht.net, verschiedene Gerichtsurteile