ZitatUnd darf man das Handy in einer Schulpause nutzen man Redet immer das man es nicht im Unterricht nutzen darf ?
Art. 56 Abs. 5 BayEUG lautet:
"Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und
sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken
verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb
des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten.
Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges
digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden."
ZitatIch habnoch eine muss der Lehrer das Handy wenn es einkassiert wurde nach der Stunde oder nach der Schule zurück geben ?
Das muss die jeweilige Lehrkraft selber entscheiden. Aber es MUSS! bis spätestens Ende des Tages zurückgegeben werden, sofern es der Schüler/Schülerin nicht abholt. Das gilt auch, wenn man etwas unterschreibt.
Zitatich hab drei Frage und zwar dürfen die Lehrer das Handy einfach nehmen wenn es aus ist und wir eine Prüfung haben ?
Kommt drauf an. Während den Abschlussprüfungen MÜSSEN! die Telefone abgegeben werden. Aber bei normalen Arbeiten sollte das normalerweise nicht sein.