Beiträge von MiniYoda

    Nunja, es gibt seine Gründe, dass JC3MP nicht weiter verfolgt wird. Die technischen Restriktionen, aber auch schlicht weg, dass wir auf Grund bestimmter Vorgänge das Interesse an der Just Cause Marke verloren haben. nanos world ermöglicht uns, unser Wissen einzusetzen, ohne dabei durch ein Spiel und den Unternehmen dahinter limitiert zu sein.

    Wir können Euren Ärger vollumfänglich verstehen, dass JC3MP 1.1 nicht veröffentlicht wurde. Aber: Jeder von Euch weiß, dass es manchmal Vorgänge gibt (und sei es aus eigenen MTA Projekten), die dazu führen, dass die Verfolgung eines Projektes keinen Sinn mehr ergibt. Es ist definitiv ja nicht so, als säßen wir in unseren Kellern und sagen "Jetzt haben wir sie alle verarscht!", das hat vermutlich auch niemand von Euch als ein Projekt nicht mehr funktionierte. Auch hier möchte ich einfach mal daran erinnern, wie enttäuscht Ihr wart, wenn ein Projekt an dem Ihr beteiligt gewesen seid, nicht mehr lief - so erging es uns nämlich. Die Gründe möchten wir aber weder in der Öffentlichkeit diskutieren (ich denke auch hier kennt dieses Forum genügend Beispiele, die zeigen, dass das keinen Sinn ergibt), noch dürfen wir das.

    Aber bevor hier eilig zu schnelle Schlüsse gezogen werden, möchten wir Euch einfach anbieten, nanos world anzuschauen. Ab dem Wochenende kann man sich wieder als Tester eintragen und bewerben - eine Testing Session folgt dann. Zudem gab es einige Veränderungen im Team und in unserer Entwicklung: Allen voran Gabriel, unserer LeadDev, ist unermüdlich dabei Update nach Update rauszuhauen. Wer wissen will, was unsere API bereits kann, sollte sich einfach hier einmal davon überzeugen: https://docs.nanos.world/

    Und ja, wir bitten hier um ein Vertrauensvorschuss, der nur schwerlich auf Grund unserer Historie zu erfragen ist, gleichwohl sind wir dankbar für jede Art der Unterstützung - und sei es nur schlichtweg die, zu akzeptieren, dass es Gründe gibt, die unsere Entscheidung rechtfertigen. Auch dafür sind wir mehr als dankbar.

    Mit vielem Dank, einer Entschuldigung und einer Bitte im dargestellten Sinne und vielen Grüßen

    Malte

    Diebstahl halte ich für abwägig, da der Enteignungsvorsatz insoweit fehlen könnte (Die Zeitspanne für eine Unterrichtsstunde ist zu kurz). Fraglich ist allerdings, ob das bei einer längeren Einbeziehung gilt. Mithin bedarf aber der Lehrer für all seine Verbote eine gesetzliche Ermächtigung - hier kann ggf. je nach Landesschulgesetz eine Generalklausel helfen.

    Festzustellen ist aber, dass der Lehrer die Sache nicht für mehrere Tage einbehalten darf. Hiergegen gibt es außergerichtliche, unförmliche Rechtsbehelfe, nametlich Dienst- bzw. Fachaufsichtsbeschwerde. Mit einer solchen kann man sich vertrauensvoll an den Schulleiter wenden.

    Aber Vorischt: Die Sache muss an den Berechtigten herausgegeben werden, dies können unter Umständen eure Eltern sein. Wobei mE auf Verhältnismäßigkeitserwägungen dieses schwer zu argumentieren ist.

    Deine Fragen zu beantworten ist pauschal gar nicht möglich, da jeder Einzelfall anders liegen kann. Insbesondere die konkreten Umstände müssen auch unter Berücksichtigung der Schulordnung, des LSchulG bewertet werden.

    Ein paar gute Argumente aber möchte ich euch nicht vorenthalten, wenn euer Lehrer meint, dass er eure Sache behalten dürfte:

    • Das Handy dient eurer Sicherheit. Im Notfall - das kann auch dann liegen, wenn eine Bahnstrecke ausfällt und ihr deshalb nicht nach Hause kommen könnt - dient das Handy eurer Sicherheit. Dieser Sicherheit würde euch der Lehrer - untechnisch ausgesprochen - berauben.
    • Das Handy zu behalten kann ebenfalls auch mit Rechtmäßigkeitserwägungen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit schwer begründbar sein: Auch wenn der Lehrer argumentiert, dass er auf diesem Weg eure Eltern erreichen möchte, sagt ihr, dass dieses nicht erforderlich im Sinne der weiten Verhältnismäßigkeit ist, denn er könne schlussendlich selbst eure Eltern anrufen.
    • Mithin ist es noch fraglicher, ob der Lehrer damit unzulässig in das Erziehungsrecht eurer Eltern eingreift, da die "Strafe" gerade auch die außerschulische Zeit betrifft.
    • Im Fall einer rechtswidrigen Sacherlangung, entstehen ggf. sogar Schadensersatzansprüche sowohl gegen den Lehrer, als auch gegen den Staat. Sichtwort: Nutzungsersatz. Fragt den Lehrer, ob er dieses Risiko tragen möchte.
    • Dieses könnten gleichsam auch Argumente dafür sein, dass eine Schulordnung nicht rechtmäßig ist und sich daher nicht auf diese berufen werden kann. Relevant ist hier eine entsprechende Ermächtigung in den LSchulG.

    //Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.


    Und ich habe hier sehr oft, sehr viel falsches gelesen, unterlasst bitte jegliche rechtliche Hinweise, wenn ihr keine Ahnung von der Materie habt. Daher denke ich auch, dass das hier geschlossen werden sollte @Sebihunter .

    Sebi hat Recht, Wumb, soweit der Sachverhalt dem hier Geäußertem entspricht.

    Soweit Andre Sebi versichert hast, dass ihm das aussschließliche und uneingeschränkte Nutzungsrecht zusteht, ihm also damit jene Rechte abgetreten hast, muss davon ausgegangen werden, dass Sebi immernoch Inhaber dieser Rechte ist.

    Soweit ebenfalls keine ausdrückliche Klausel vereinbart wurde, dass diese Abtretung unter dem Vorbehalt der Rückabtretung im Falle einer Schließung des Projektes steht, ist deine Argumentation nicht tragfähig. Mithin kann auf eine konkludente Einigung über jene auflösende Bedingung nicht geschlossen werden.

    Im Endeffekt kann hingestellt bleiben ob und inwieweit hier Sebi moralischen Verpflichtungen unterliegt - hierzu kenne ich weder dich, Andre, Schlumpf, noch VITA nicht gut genug -, rechtlich sieht es (leider) nunmal so aus.


    Jede öffentliche Nutzung der Map wäre folglich eine Rechtsverletzung. Nur nochmal als kleiner Hinweis für diejenigen, die sich die Map gedownloadet haben.

    Gerni Werni, und ja für uns Juristen ist das teilweise schwer. Nur ist gerade hinsichtlich der Impressumpflicht die Rechtslage eher restriktiv auszulegen. Rechtliche Grauzonen werden wohl eher bei Internetstreaming angenommen (wobei hier auch schon die ersten Verurteilungen von Endnutzern vorliegen).

    Wie erwähnt: erecht24.de ;) Impressum generieren, alles angeben, kopieren, fertig. :)

    //e Reschr

    § 5 TMG, ein Forum ist ein Dienstleister: Hier werden Downloads freigegeben, Daten verwaltet und User gehen ein Nutzungsvertrag mit Geschäftsbestimmungen (hier Nutzungsbestimmungen) ein. Foglich handelt es sich hier um eine Dienstleistung.

    Gemäß § 5 Abs. 1 TMG muss jeder Dienstleister, auch wenn er keine gewerblichen Zwecke verfolgt, ein Imrepssum haben.

    Gewerblich ist nicht das Gegenteil von Privatperson^^